Spanisches Goldenes Visum-Programm

SPANISCHE GOLDENE VISUM-PROGRAMM FÜR EINE ZWEIJÄHRIGE AUFENTHALTSERLAUBNIS

Das Spanische Goldene Visum-Programm, eine großartige Gelegenheit, wurde 2013 in Spanien für Ausländer außerhalb der Europäischen Union eingeführt. Es ermöglicht diesen Personen, eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten, indem sie eine Immobilie im Wert von €500.000 oder mehr im Rahmen des Spanischen Goldenes Visum-Programms erwerben. Jetzt haben sie nicht mehr die Notwendigkeit, diesen Antrag bei ihrem spanischen Konsulat in ihrem Heimatland zu stellen, sondern können dies auch direkt in Madrid erledigen.

Eine weitere bemerkenswerte Verbesserung ist, dass Antragsteller sofort eine Aufenthaltskarte erhalten, die zunächst für zwei Jahre und dann für weitere fünf Jahre gültig ist. Um die Aufenthaltskarte zu beantragen, muss sich der Antragsteller innerhalb der auf seinem Visum angegebenen Frist legal als Tourist in Spanien aufhalten. Dies bedeutet, dass das Spanische Goldene Visum-Programm eine bequeme und effiziente Möglichkeit bietet, in Spanien zu leben, ohne die langwierigen Antragsverfahren bei den Konsulaten im Heimatland durchlaufen zu müssen.

Die Vorteile dieses Programms sind vielfältig. Es eröffnet nicht nur die Möglichkeit, in eine wunderschöne spanische Immobilie zu investieren, sondern bietet auch die Aussicht auf ein Leben in einem der begehrtesten Länder Europas. Spanien ist bekannt für sein mildes Klima, seine reiche Kultur und sein hochwertiges Leben. Das Spanische Goldene Visum-Programm ist eine hervorragende Möglichkeit, um die vielen Vorzüge Spaniens zu genießen und gleichzeitig eine solide Investition in Immobilien zu tätigen.

Unser Team bei MPM Real Estate Consultants steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei jedem Schritt des Prozesses zu unterstützen und Ihnen bei der Auswahl der perfekten Immobilie für Ihr Spanisches Goldenes Visum zu helfen. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Realisierung Ihrer Träume zu helfen und Sie in Spanien willkommen zu heißen.

Die Anforderungen, die sie erfüllen müssen, sind wie folgt:

  • Der Kauf einer oder mehrerer Immobilien (Häuser, Geschäftsräume, Grundstücke usw.) muss einen Gesamtwert von €500.000 oder mehr ohne Hypothek haben oder €1.000.000 bei einer spanischen Bank hinterlegt sein oder Aktien kaufen in einem spanischen Unternehmen für €1.000.000.
  • Demonstrierte ausreichende finanzielle Ressourcen für den Investor und seine Familie.
  • Besitz der Krankenversicherung in Spanien.
  • Nachweis des Besitzes einer in ihrem Land ausgestellten Bescheinigung ohne Vorstrafen.
  • Heiratsurkunde, wenn auch ein Ehepartner angefordert wird.
  • Geburtsurkunde für Kinder unter 18 Jahren. Wenn sie über 18 Jahre alt sind, müssen sie nachweisen, dass sie nicht von ihren Eltern abhängig sind und dass sie nicht verheiratet sind.

Die Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von 20 Tagen (oder einem Monat) genehmigt werden, und die betroffene Person muss zur Abnahme von Fingerabdrücken zur Polizeistation an ihrem Wohnort in Spanien gehen. Etwa anderthalb Monate später erhalten sie die Aufenthaltskarte, die zwei Jahre gültig ist. Diese Art der Aufenthaltserlaubnis erfordert keinen effektiven Aufenthalt in Spanien. Sie müssen Spanien während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis nur einmal besuchen. Dies bedeutet, dass der Interessent sein Haus vermieten kann, wenn er dies wünscht. Mit der Aufenthaltserlaubnis können sie in Spanien arbeiten, ohne eine zusätzliche Erlaubnis zu beantragen. Sie können für Dritte (als Arbeitnehmer) oder für sich selbst (Selbstständige) arbeiten, wobei sie nur verpflichtet sind, die gleichen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, die für Spanier erforderlich sind. Mit der Aufenthaltskarte können sie in jedes Schengen-Land reisen.

Nach Ablauf von zwei Jahren kann der Interessent eine neue Aufenthaltserlaubnis erhalten, die fünf Jahre gültig ist. Dazu müssen sie nachweisen, dass sie noch eine der Voraussetzungen erfüllen, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, d. H. Sie sind immer noch Eigentümer der Immobilie oder sie haben die eine Million Euro auf der Bank während der Gültigkeitsdauer gehalten. der Aufenthaltserlaubnis oder dass sie noch Anteile an einem spanischen Unternehmen im Wert von einer Million Euro besitzen. Es ist jedoch möglich, dass sich der Grund für die anfängliche Aufenthaltsgenehmigung geändert hat, sodass dies ein weiterer oben angegebener Grund sein könnte (d. H. Sie können die Aufenthaltsgenehmigung für €1.000.000 bei der Bank und dann erhalten infolge des Erwerbs einer Immobilie für €500.000 während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis, ohne nachweisen zu müssen, dass sie noch über eine Million Euro verfügen). Der Rest der Anforderungen bedeutet, dass sie nachweisen müssen, dass sie in Spanien noch krankenversichert sind, einen Kontoauszug einer spanischen Bank und einen neuen Strafregisterauszug (es sei denn, sie leben länger als sechs Monate im Jahr in Spanien).

SPANISCHE GOLDENE VISUM-PROGRAMM ANTRAG IN EINEM KONSULAT, VISUM FÜR EIN JAHR

Interessenten aus ihrem Land können diese Art der Aufenthaltserlaubnis auch direkt im eigenen Land beantragen. In diesem Fall müssen sie beim spanischen Konsulat in ihrem Land ein Aufenthaltsvisum für Investoren beantragen. Die Dokumente und Anforderungen sind genau die gleichen wie die zuvor für die beantragte Aufenthaltskarte von Madrid angegebenen. Das Konsulat trifft innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Entscheidung. Sie erhalten ein Aufenthaltsvisum, das 365 Tage gültig ist. Mit diesem Visum können sie in Spanien leben oder das Land mindestens einmal besuchen. Während ihres Aufenthalts in Spanien und vor Ablauf des Aufenthaltsvisums (oder innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf) muss der Interessent die zwei Jahre gültige Aufenthaltskarte in Madrid beantragen und kann dann fünf Jahre lang eine neue Aufenthaltskarte erhalten. Mit diesem Aufenthaltsvisum können sie in jedes Schengen-Land reisen.

GEWÖHNICHE AUFENTHALTSERLAUBNIS

Diese Aufenthaltserlaubnis erhalten Ausländer, die ein Haus für weniger als €500.000 kaufen. In diesem Fall müssen sie nachweisen, dass sie über eine ausreichende Zahlungsfähigkeit verfügen, um in Spanien zu leben, und mindestens 6 Monate im Jahr im Land leben. Wenn sie minderjährige Kinder haben, müssen sie nachweisen, dass sie gehen an eine Schule in Spanien, um die Aufenthaltserlaubnis verlängern zu können.

Es ist auch möglich, diese Art von Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, indem die Vermietung einer Immobilie in Spanien nachgewiesen wird, obwohl die Chancen, diese zu erhalten, geringer sind als beim Kauf einer Immobilie. Der Antrag muss beim spanischen Konsulat ihres Landes eingereicht werden. Die Gewährung des Antrags beträgt bis zu drei Monate.