Damit eine Immobilie in Spanien rechtlich anerkannt wird, ist eine Bewohnbarkeitsbescheinigung (auch bekannt als „cédula de habitabilidad“) erforderlich, die beweist, dass die Bewohner ein Mindestlebensniveau aufrechterhalten können. Dabei handelt es sich um ein Zertifikat, das bescheinigt, dass die Immobilie den Sicherheits- und Hygienestandards entspricht, die für den menschlichen Aufenthalt erforderlich sind, und aus der hervorgeht, ob die Bewohnbarkeit gesetzlich zulässig ist oder nicht. Es ist fünfzehn Jahre lang haltbar. Wenn Sie ein neues Haus gebaut, wesentliche Änderungen vorgenommen haben oder Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten und Ihr bestehendes Zertifikat abgelaufen ist, müssen Sie es beantragen.

Die Gesetze, die die Bewohnbarkeitsbescheinigung definieren, unterscheiden sich je nach spanischer Region und der allgemeinen Stadtplanungsbehörde der örtlichen Gemeinde. Dies bedeutet, dass sich die Bedürfnisse, Methoden zur Beschaffung und Dokumentation zwar geringfügig unterscheiden können, es jedoch eine Reihe ähnlicher Merkmale gibt, die landesweit gelten. In Andalusien wird sie allgemein als „Licencia de primera ocupación“ bezeichnet.

Im Folgenden sind die typischsten Mindeststandards aufgeführt, die erfüllt sein müssen, damit eine Immobilie als bewohnbar gilt:
– Die Nutzfläche muss mindestens 36 Quadratmeter groß sein.
– Verfügen Sie über einen Küchenbereich, einen Badezimmerbereich und mindestens ein Wohnzimmer.
– Handelt es sich um einen Einzelraum, muss ein Abschnitt von acht Quadratmetern möglich sein.
– Die Mindestraumgröße muss bei vielen Räumen mindestens sechs Quadratmeter betragen.
– Der Abstand zwischen Boden und Decke muss mindestens 2,5 Meter betragen, um bewohnbar zu sein. In Küche, Bad und Flur können es 2,20 Meter sein.

Denken Sie daran, dass Sie sicherstellen sollten, dass die Bewohnbarkeitsbescheinigung des Hauses aktuell ist, bevor Sie zum Notar gehen, um eine Transaktion abzuschließen oder einen Mietvertrag zu unterzeichnen. Dieses Dokument ist bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie sowie bei der Unterzeichnung und Registrierung von Gas-, Wasser- und Stromdienstleistungen gemäß dem Gesetz 18/2007 über das Recht auf Wohnraum erforderlich.

Für eine Immobilie in Malaga können Sie bewerben Sie sich online.

Sie müssen Folgendes bereitstellen:
– Überprüfung, ob die entsprechende Gebühr bezahlt wurde.
– Eine Fotokopie Ihrer Steueridentifikationsnummer oder der Steueridentifikationsnummer eines bevollmächtigten Vertreters. Dies entspricht Ihrer NIE-Nummer.
– Eine Kopie des Mietvertrags oder der Eigentumsurkunde.

Je nachdem, wo Sie in Spanien leben und was die einzelnen Provinzen erlauben, können Sie sie entweder alle physisch liefern oder sie alle online übermitteln. Nach Erhalt, Prüfung und Bearbeitung Ihrer Unterlagen wird ein qualifizierter Techniker Ihr Zuhause bewerten, um festzustellen, ob es bewohnbar ist und alle Standards erfüllt. Normalerweise dauert der Eingriff einen Monat.