Ende 2023 trat in Andalusien ein neues Gesetz in Kraft, das das Bauen auf ländlichen Grundstücken (offiziell als „Rustico“ klassifiziert) erlaubt. Bisher durften auf bis zu 1 % des Landgrundstücks eingeschossige, überdachte Gebäude ohne Wasser- oder Stromanschluss errichtet werden. Die Absicht bestand darin, ein Lagerhaus für die Lagerung von Werkzeugen zu ermöglichen, das ausschließlich mit der Landwirtschaft in Zusammenhang stand. Das neue Gesetz erlaubt den Bau eines Einfamilienhauses mit bis zu 2 Etagen, wobei die bebaute Fläche 1 % des Grundstücks nicht überschreitet, das wiederum eine Mindestfläche von 2,5 Hektar haben wird. Das bedeutet, dass die Häuser beispielsweise bei einer Grundstücksgröße von 2,5 Hektar mehr als 250 Quadratmeter einnehmen können. Dieses neue andalusische Gesetz erlaubt nicht mehr als ein freistehendes Einfamilienhaus pro Grundstück, und Gebäude müssen einen Mindestabstand von hundert Metern zu anderen Häusern und 25 Metern von Grundstücksgrenzen haben. Auch die Nutzung erneuerbarer Energien wird sich durchsetzen und die Grundversorgung des Hauses muss autonom und vorzugsweise durch Eigenverbrauchsanlagen mit erneuerbaren Energiequellen wie einem Photovoltaik-Panel gewährleistet werden. Schließlich ist eine weitere wesentliche Anforderung, dass das Gebäude außerhalb von Überschwemmungsgebieten liegt und bei der Errichtung auf Waldgrundstücken die Sicherheitsbedingungen im Falle eines Brandes gewährleistet sind.