Banken vergeben eine Hypothek normalerweise auf das Land, in dem sich der Vermögenswert befindet. Daher kann es für einen nicht in Spanien ansässigen Menschen schwierig sein, eine Hypothek bei einer Bank im Heimatland zu arrangieren. Spanische Banken sind jedoch daran gewöhnt, dass Ausländer Geld für den Kauf von Immobilien in Spanien benötigen, wobei im Vergleich zu in Spanien ansässigen Personen einige zusätzliche Anforderungen gelten.

Zinssätze
Spanische Hypotheken basieren häufig auf dem Euribor (dem vorherrschenden Zinssatz für Interbankkredite) zuzüglich eines Prozentsatzes. Dieser zusätzliche Prozentsatz ist für Einwohner geringer (ca. 1 %) und steigt für Nichtansässige auf 2–3 %. Ein Ausländer kann in der Regel einen niedrigeren Zinssatz erzielen, indem er zusätzliche Produkte mit der Bank abschließt, zum Beispiel eine Hausratversicherung, eine Rente usw.

Finanzierter Betrag
Nichtansässige in Spanien können in der Regel nur bis zu 60 % des Immobilienpreises erhalten, während Ansässige 80 % oder mehr erhalten können. Auch das Erwerbsalter spielt eine Rolle.

Rückzahlungszeitraum
In der Regel kann dies für Nichtansässige maximal 20 Jahre sein, wohingegen in Spanien ansässige Personen bis zu 30 Jahre erhalten können.

Wenn Sie in Spanien eine Hypothek aufnehmen möchten, benötigen Sie verschiedene Dokumente. Diese beinhalten:

  • Eine Kopie der Ausweisdokumente Ihres Landes.
  • Ihre NIE (Foreign Identification Number), die Sie beantragen müssen, wenn Sie Finanztransaktionen innerhalb Spaniens durchführen.
  • Die steuerliche Wohnsitzbescheinigung des Landes, in dem Sie derzeit leben. Sie müssen sich bei der Steuerbehörde in Ihrem Land erkundigen.
  • Eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags und Ihrer aktuellen Gehaltsabrechnungen. Banken verlangen normalerweise die letzten drei Gehaltsabrechnungen, aber möglicherweise müssen Sie mehr vorlegen.
  • Ihre Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahres. Kontoauszüge der letzten sechs Monate, in denen Ihre Einnahmen, Ihre Ausgaben und der Einzug etwaiger Schulden aufgeführt sind.
  • Informationen zu Ihrem aktuellen Vermögen. Wenn Sie beispielsweise Eigentümer anderer Häuser sind, müssen Sie die vom Grundbuchamt des entsprechenden Landes ausgestellte Eigentumsbescheinigung vorlegen.
  • Ihre Kreditauskunft, die Ihre Schuldenrückzahlungen widerspiegelt. Eventuell müssen Sie hierzu bei der Zentralbank Ihres Wohnsitzlandes nachfragen.

Beachten Sie, dass alle Dokumente, die in einer anderen Sprache als Spanisch verfasst sind, von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden müssen.

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